Es geht um die Ermittlung des Verkehrswertes. Dafür gibt es derzeit unterschiedliche Methoden.
Das Vergleichswertverfahren: Dabei wird überprüft, wie viel entsprechende Immobilien in der Umgebung kosten. Ein Verfahren, das oft erfolgreich bei Wohnungen und Einzelhäusern angewendet wird.
Das Sachwertverfahren: Hier wird der Wert von Grundstück und Haus getrennt bewertet. Dieses Sachwertverfahren möchte der Gesetzgeber verändern, weil es veraltet ist.
Geplant ist eine Verlängerung der sogenannten “möglichen Nutzungsdauer” von Häusern von 70 auf 80 Jahre. Das heißt, dass die Bausubstanz einen höheren Zeitwert bekommt, weil die Häuser länger bewohnbar oder nutzbar sind. Verändert werden soll auch der Faktor, mit dem dieser Wert multipliziert wird. Der Faktor liegt bislang bei 0,9 bis 1,1. Künftig soll er bei 1,3 bis 1,5 liegen. Das macht einen sehr erheblichen Unterschied für die Erben, auch wenn das zunächst nach wenig klingt.
Durch höhere Bewertungen sind die Freibeträge schneller ausgeschöpft
Ein Beispiel: Eine Immobilie mit einem Zeitwert von 400.000 Euro, multipliziert mit 0,9 ergibt 360.000 Euro. Dieselbe Immobilie, multipliziert mit dem Faktor 1,5 ergibt schon 600.000 Euro. Das heißt, ein Erbe mit einem Freibetrag von 400.000 Euro, müsste für 200.000 Euro Steuern zahlen.
Insgesamt gilt: Je höher eine Immobilie bewertet wird, desto schneller sind die Freibeträge ausgeschöpft.